Hirntod und Zwecklüge

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Professor Wolfgang Waldstein

Ich habe seit Jahren in mehreren Publikationen, besonders in der Tagespost und in meinem Buch „Ins Herz geschrieben. Das Naturrecht als Fundament einer menschlichen Gesellschaft“ (St. Ulrich Verlag 2010, S. 81-93), aufzeigen können, dass längst die wahren Fakten öffentlich bekannt sind, die zeigen dass der „Hirntote“, weder ein Toter noch ein Sterbender ist. Dies alles ist offenbar völlig ignoriert worden. Die Transplantationsmedizin braucht einfach die Organe, koste es was es wolle. So herrscht das Hirntodkriterium total. In unzähligen Diskussionen, auch und besonders mit Ärzten, habe ich erleben müssen, dass auch die Ärzte großteils einfach die Tatsachen nicht sehen wollen. Selbst die Tatsache, dass bereits 1997 der an der Definition von 1968 beteiligte Transplantationsarzt Prof. Robert Truog in einem Artikel mit dem Titel “Is It Time To Abandon Brain Death” (Hastings Center Report 1997) gewagt hat, einen Schritt in Richtung der Wahrheit zu gehen. Er sagte: “The most difficult challenge for this proposal would be to gain acceptance of the view that killing may sometimes be a justifiable necessity for procuring transplantable organs. Übersetzung: “Die schwierigste Herausforderung für diesen Vorschlag würde sein, die Akzeptanz für die Auffassung zu gewinnen, dass Töten manchmal eine zu rechtfertigende Notwendigkeit sein kann, um übertragbare Organe zu beschaffen“. Das ist zumindest ehrlich.

Im Hastings Center Report 38, Nr. 6, 2008, hat Prof. Truog gemeinsam mit Prof. Franklin Miller, National Institutes of Health, einen Artikel veröffentlicht mit dem Titel: “Rethinking the Ethics of Vital Organ Donation”. Sie geben zu, dass “the practice of brain death in fact involves killing the donor”. Daher müsste die “dead donor rule” aufgegeben werden. Das Töten des Patienten durch Organentnahme sollte als “justified killing” angesehen werden. Dies ist nur in dem Kontext zu verstehen, dass die Transplantationsmedizin sich als eine humane, lebensrettende Unternehmung versteht. Mit der Organtransplantation können tatsächlich Leben in großer Zahl gerettet werden. Ist es aber wirklich gerechtfertigt, dass dafür die Spender der Organe sterben müssen? Kann man die Formel annehmen: Leben retten durch Töten?
Das Hirntodkriterium hat eine rasante Entwicklung der Transplantationsmedizin ausgelöst, die zu einem Riesengeschäft wurde. Selbst die Kirchen und Regierungen ermuntern zur Bereitschaft zur Organspende, ohne dazu zu sagen, dass dies die Bereitschaft einschließt, sich töten zu lassen. Es herrscht in dieser Hinsicht eine erschreckende Verblendung. Das Lebensrecht der Spender wird völlig ignoriert. Es geht nur um den, der in Lebensgefahr ist und gerettet werden möchte. Seine Situation wird gefühlsbetont so dargestellt, dass man Mitleid mit ihm fühlen muss. Er braucht dringend ein Organ. Sonst muss der Arme sterben. Dass aber dann ein anderer, den man einfach für tot erklärt, sterben muss, ist wahrhaftig eine unfassbare Absurdität der Formel „Leben retten durch Töten“. Dem Leben des Empfängers des Organs wird absolute Priorität gegeben.
Die großen Fortschritte der Transplantationsmedizin haben es tatsächlich möglich gemacht, menschliches Leben durch die Transplantation von Organen eines anderen Menschen zu retten. Diese Möglichkeit hat weltweit einen enormen Bedarf nach übertragbaren Organen entstehen lassen. Lange Wartelisten auf Organe existieren. Dies hat zu einem starken Druck in Richtung der Beschaffung solcher Organe erzeugt. Die ganze Transplantationsmedizin lebt jedoch von der Tötung der Spender. Da stellt sich doch die Frage, ob es in einem Rechtsstaat ein System geben darf, das ausschließlich vom Töten anderer Menschen lebt. Darf ein solches System überhaut in einem Rechtsstaat existieren? Weil es dabei um Rettung von Schwerkranken geht, glaubt man, dass andere dafür getötet werden dürfen. Die Hirntodvertreter können, um dieser Frage zu entgehen, nicht zugeben, dass der Hirntote noch lebt. Daher müssen sie wahrheitswidrig behaupten, dass der Hirntote wirklich ein Toter ist. Mit dieser Lüge wird das ganze System gedeckt. Selbst die Tatsache, dass die Erfinder des Hirntods selbst öffentlich zugegeben haben, dass die Anwendung des Hirntodkriteriums die Tötung des Spenders einschließt, vermag sie nicht zu erschüttern.
Papst Johannes Paul II. Hatte bereits zu dem Problem der Organspende in einer Stellungnahme vom 14. Dezember 1989 für einen von der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften veranstalteten Kongress über die Bestimmung des Todeszeitpunktes erklärt: „Es scheint sich tatsächlich ein tragisches Dilemma aufzutun: Einerseits sieht man die dringende Notwendigkeit, Ersatzorgane für Kranke zu finden, die in ihrer Schwäche sterben würden oder zumindest nicht wieder genesen können. Mit anderen Worten, es ist verständlich, dass ein Kranker, um dem sicheren oder drohenden Tod zu entgehen, das Bedürfnis hat, ein Organ zu empfangen, welches von einem anderen Kranken bereitgestellt werden könnte, … In dieser Situation zeigt sich jedoch die Gefahr, dass man einem menschlichen Leben ein Ende setzt und endgültig die psychosomatische Einheit einer Person zerstört. Genauer, es besteht eine wirkliche Wahrscheinlichkeit, dass jenes Leben, dessen Fortsetzung mit der Entnahme eines lebenswichtigen Organs unmöglich gemacht wird, das einer lebendigen Person ist, während doch der dem menschlichen Leben geschuldete Respekt es absolut verbietet, dieses direkt und positiv zu opfern, auch wenn dies zum Vorteil eines anderen Menschen wäre, bei dem man es für berechtigt hält, ihn derart zu bevorzugen.“ Inzwischen ist diese „wirkliche Wahrscheinlichkeit“ durch zahlreiche dokumentierte Fälle erwiesen, in denen nach der „Hirntoddiagnose“ den für tot Erklärten die Organe nicht entnommen werden konnten und sie bei richtiger Behandlung überlebt haben und wieder gesund geworden sind, darunter junge Menschen, die noch das ganze Leben vor sich hatten.
Ein besonders dramatisches Beispiel ist das des Priesters Don Vittorio vom Institut Christus König und Hoher Priester. Nach einem schweren Autounfall wurde er für hirntot erklärt. Der Generalobere des Instituts protestierte jedoch gegen die Organentnahme und verlangte die Verlegung in ein anderes Krankenhaus. Durch die dort erfolgte Pflege kam er wieder zum Bewusstsein und wurde schließlich geheilt. Er kann seinem priesterlichen Dienst wieder nachgehen. Niemand wird bestreiten können, dass er durch die vorgesehene und bereits vorbereitete Organentnahme getötet worden wäre.

Das in solchen Fällen zu hörende Argument: Dann war die Hirntod-Diagnose falsch und daher beweise der Fall nichts gegen ihre Gültigkeit, ist in sich falsch. Denn die Hirntod-„Diagnose“ ist, wie hervorragende Wissenschaftler bei dem Kongress am 3. und 4. Februar 2005 bei der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften festgestellt haben, nicht eine „Diagnose“, sondern eine Prognose, die immer falsch oder richtig sein kann. Ob sie falsch war, erfährt man jedoch nur, wenn dem Patienten die Organe nicht entnommen wurden. Wenn sie entnommen wurden, ist der Patient unwiderruflich tot.

Das alles wird von den Vertretern des Hirntods einfach inzwischen seit Jahrzehnten ignoriert. Der Hirntod herrscht unerschütterlich und die Spender werden ruhig getötet. Dass staatliche Organe von der Transplantationsmedizin und ihren Erfolgen so beeindruckt sind, dass sie zu diesem Töten schweigen und zulassen, dass in einem Staat, der ein Rechtsstaat sein will, massenhaft Menschen für Zwecke der Transplantation getötet werden, ist für mich unverständlich. An Information über die Fakten hat es wahrhaftig nicht gefehlt.

Besonders schmerzlich ist das Schweigen des Lehramtes der Kirche in dieser Frage. Das gibt einer mörderischen Praxis nach wie vor ein „gutes Gewissen“. Dieses „gute Gewissen“ wird noch durch Stellungnahmen der Päpstlichen Akademie der Wissenschaften, des Präsidenten des Päpstlichen Rats für die Krankenpastoral und jedenfalls unter dem früheren Präsidenten auch der Päpstlichen Akademie für das Leben offiziell unterstützt. Mir ist vom früheren Präsidenten der Päpstlichen Akademie für das Leben versichert worden, dass die Annahme des Hirntodkriteriums berechtigt sei, solange das Lehramt der Kirche nicht definitiv das Gegenteil gesagt habe. Aus dem gleichen Grunde sei aber auch ich berechtigt, diese Meinung nicht zu teilen. Angesichts der ungeheuren Folgen dieses Schweigens des Lehramtes müsste doch endlich auch an das „dürfen wir nicht schweigen“ in Evangelium vitae 15 gedacht werden. Die Kirche ist zur Verkündigung der Wahrheit verpflichtet, auch wenn die Welt sie nicht hören will. Es ist natürlich damit zu rechnen, dass sich in diesem Falle ein vielleicht noch größerer Sturm der Entrüstung erheben wird als im Falle der Enzyklika Humanae vitae. Denn hier geht es nicht nur um eine moralische Frage, sondern auch um ein riesiges Geschäft. Dennoch darf die Kirche nicht durch Schweigen das falsche „gute Gewissen“ fördern. Die Hilfe, die Papst Johannes Paul II. der Kirche so kurz vor seinem Tode mit der neuerlichen Klärung der »Zeichen des Todes« durch den Kongress von 2005 geschenkt hat, kann doch nicht einfach ignoriert werden. Daher bleibt nur zu hoffen, dass diese Hilfe durch eine klare Erklärung zum Hirntodkriterium durch die Glaubenskongregation auch angenommen wird.

(wiedergegeben mit freundlicher Genehmigung des Autors)