Liebe Besucher unserer Website,
die folgenden Zeilen sind aus der Erfahrung heraus entstanden und sollen Ihnen helfen, für verschiedene Situationen gleich ein paar nützliche Hinweise zu finden. Diese erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In jedem Fall ist es gut, das persönliche Gespräch zu suchen. Daher wiederholt sich immer wieder die Einladung, sich persönlich bei uns zu melden.
Ihr Pfarrer Sperling

Sie können sich in der Hl. Schrift, im Katechismus der Katholischen Kirche (vgl. Glaubens- und Gebetsschule) und andere Literatur über den Glauben informieren. Viel besser aber ist es, wenn Sie gleichzeitig auch direkten Kontakt aufnehmen zur Kirche (vgl. Ihre Ansprechpartner). Gern versuchen wir, Ihnen Ihre Fragen zu beantworten. Sie können auch regelmäßige Glaubensgespräche vereinbaren. Die Kirche gibt freudig Zeugnis von ihrem Glauben, versucht jedoch nicht, diesen anderen Menschen „überzustülpen“, da der Glaube eine freie, persönliche Entscheidung ist.

Der Weg zum Glauben ist nicht nur ein intellektueller Prozeß, sondern vor allem eine Begegnung mit dem lebendigen Gott. Im Gebet ist Gott uns besonders nah, auch wenn wir uns seiner Existenz noch nicht sicher sind. So können Sie beten: „Gott, wenn es Dich gibt, …“

Egal aus welchem Grund Sie den Kontakt wünschen und vielleicht in der Vergangenheit verloren haben, wir freuen uns über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail. Gern können wir dann einen Gesprächstermin vereinbaren: Ihre Ansprechpartner.

Durch die Taufe empfängt das Kind große Gnaden: – die Gotteskindschaft, – die Befreiung von der Erbschuld und ggfs. von persönlichen Sünden, – die Aufnahme in die Kirche, – den Beginn des ewigen Lebens.

Die Taufe kann nur gespendet werden, wo auch der Glaube bezeugt wird. Daher ist es wichtig, daß die Eltern oder wenigstens ein Elternteil und ein oder zwei Pate(n) stellvertretend für das Kind den Glauben der Kirche bekennen und versprechen, das Kind im Glauben der Kirche zu erziehen. Vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem der Pfarrer, um die Taufe anzumelden bzw. um offene Fragen zu klären.

Taufpate kann nur ein gläubiger katholischer Christ werden. Dieser sollte auch ein lebendiges Glaubensleben haben. Christen anderer Konfessionen können Taufzeugen sein. Sind zwei Paten gewünscht, sind Pate und Patin vorgesehen.

Die Taufe sollte nicht zu lange aufgeschoben werden und sogar möglichst in den ersten vier Wochen nach der Geburt erfolgen.

Wenn das Kind schon den Vernunftgebrauch erlangt hat, ist eine eigene Taufvorbereitung des Kindes vorgesehen.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder Ihren Fragen diesbezüglich vertrauensvoll an einen der Pfarrer.

Wenn Sie sich als Erwachsener für die Taufe entscheiden, geht der Taufe ein mindestens einjähriges Katechumenat voraus, in welchem Sie in Glaube und Leben der Kirche eingeführt werden. Der erwachsene Taufbewerber kann möglichst in der Osternacht oder zu einem anderen geeigneten Zeitpunkt die Sakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie empfangen. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder Ihren Fragen diesbezüglich vertrauensvoll an einen der Pfarrer.
Der sogenannten Konversion gehen Glaubensgespräche voraus, die sicherstellen, daß der katholische Glaube gekannt und angenommen wird. Bei der Aufnahme in die volle Gemeinschaft der Kirche bekennt man alles zu glauben, was die Katholische Kirche als von Gott geoffenbart glaubt und bekennt. Im Zusammenhang mit der Konversion erfolgt die Beichte bei einem Priester eigener Wahl. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder Ihren Fragen diesbezüglich vertrauensvoll an einen der Pfarrer.

Die Erstkommunionvorbereitung umfaßt in unserer Pfarrgemeinde für gewöhnlich zwei Jahre. Während des 3. und 4. Schuljahres besuchen die Kinder eine wöchentliche Katechese. Es ist auch denkbar, daß die Katechese zu Hause erfolgt. Wichtig ist, daß dem Kind die Grundlagen des Glaubens an die Eucharistie bekannt sind und daß es in das Glaubensleben hineinwächst. Im Laufe des 4. Schuljahres erfolgt während einer mehrtägigen Fahrt in den Winterferien die Erste Hl. Beichte. An einem Sonntag nach Ostern wird dann die Hl. Erstkommunion gefeiert. Voraussetzung neben der Katechese ist die regelmäßige Mitfeier der Sonntagsmesse.

Die Erstkommunion kann auch nach der 4. Klasse noch erfolgen und u.U. auch schon früher gespendet werden.

Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder Ihren Fragen diesbezüglich vertrauensvoll an einen der Pfarrer.

Die Firmung, das Sakrament des Heiligen Geistes,  wird bei uns üblicherweise Jugendlichen im Alter von ca. 15/16 Jahren gespendet. An diese wenden sich die folgenden Zeilen.

Ältere Jugendliche oder Erwachsene machen ggfs. eine individuell angepaßte Firmvorbereitung durch. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen oder Ihren Fragen diesbezüglich vertrauensvoll an einen der Pfarrer.

Die Firmung ist ein Sakrament, d.h. ein sichtbares Zeichen, durch das uns eine unsichtbare Gnade (eine unverdiente Gabe) geschenkt wird. Sicher ist die Firmung auch Anlaß für eine familiäre Feier oder ein Schritt zum Erwachsenwerden, aber vor allem ist die Firmung Sakrament. Das Wort Firmung kommt von lat. confirmatio – Stärkung. Die Kirche glaubt, daß es sich hier nicht nur um eine symbolische Handlung handelt, sondern daß der Gefirmte wirklich die Gabe des Heiligen Geistes als Stärkung empfängt.

Um dieses Sakrament so zu empfangen, daß es in uns fruchtbar werden kann, ist es notwendig, daß wir es gläubig und im Stand der Gnade empfangen. Ansonsten ist es unwirksam wie ein unausgepacktes Geschenk oder wie ein Samenkorn, das auf Steine fällt (vgl. Markusevangelium 4,1-20). Wir können das leider an vielen schon Gefirmten sehen…  Darum möchten wir Euch helfen, Euch gut auf die Firmung vorzubereiten. Zudem ist die Firmung ein guter Anlaß, unser Glaubenswissen zu vertiefen und unsere Verbindung mit der Pfarrgemeinde zu stärken. Jeder kann und muß selbst entscheiden, ob er die Firmung empfangen will. Wer dies möchte, ist gebeten als Voraussetzung für die Firmempfehlung:

  • sich persönlich in einem Gespräch mit dem Pfarrer für die Firmung anzumelden
  • jeden Sonntag an einer hl. Messe teilzunehmen
  • während etwa eines Schuljahres regelmäßig die wöchentliche Firmkatechese zu besuchen
  • das Bußsakrament (Beichte) vor der Firmung zu empfangen.

Eure endgültige Entscheidung, um die Firmung zu bitten, erfolgt dann im Lauf der Firmvorbereitung. Es ist also auch möglich, zunächst einmal mit der Vorbereitung zu beginnen und sich dann erst endgültig für den Empfang der Firmung zu entscheiden!

Die Eucharistie macht das Opfer, das Christus dem Vater am Kreuz ein für alle Mal für die Menschheit dargebracht hat, gegenwärtig und lebendig. Das Opfer des Kreuzes und das Opfer der Eucharistie sind ein einziges Opfer. In der heiligsten Eucharistie ist Christus wirklich, tatsächlich und substantiell, mit seinem Leib und seinem Blut, mit seiner Seele und seiner Gottheit gegenwärtig.

Wer die hl. Kommunion empfangen möchte, muß getauft sein und zur Katholischen Kirche gehören, im Stand der Gnade sein, d.h. er darf sich keiner ungebeichteten schweren Sünde bewußt sein, und mindestens eine Stunde lang nichts gegessen haben. Wer die hl. Kommunion noch nicht empfangen kann oder möchte, betet still ein Gebet der Anbetung und Sehnsucht.


Englisch:

In the most blessed sacrament of the Eucharist „the body and blood, together with the soul and divinity, of our Lord Jesus Christ and, therefore, the whole Christ is truly, really, and substantially contained.“ (Council of Trent (1551))

To receive Holy Communion one must be fully incorporated into the Catholic Church and be in the state of grace, that is, not conscious of being in mortal sin. Also important for those receiving Holy Communion are a spirit of recollection and prayer, observance of the fast prescribed by the Church, and an appropriate disposition of the body (gestures and dress) as a sign of respect for Christ. Catholic ministers may give Holy Communion licitly to members of the Oriental Churches which are not in full communion with the Catholic Church [Orthodox Christians] whenever they ask for it of their own will and possess the required dispositions.  Catholic ministers may licitly give Holy Communion to members of other ecclesial communities [Protestant Christians] only if  the danger of death is present or if, in the judgment of the bishop, some other grave necessity urges it, they ask for it of their own will, possess the required dispositions, and give evidence of holding the Catholic faith regarding the sacrament.

To respond to this invitation we must prepare ourselves for so great and so holy a moment. St. Paul urges us to examine our conscience:

„Whoever, therefore, eats the bread or drinks the cup of the Lord in an unworthy manner will be guilty of profaning the body and blood of the Lord. Let a man examine himself, and so eat of the bread and drink of the cup. For anyone who eats and drinks without discerning the body eats and drinks judgment upon himself.“ (1 Cor 11:26)

Anyone conscious of a grave sin (the knowing and willful violation of God’s law in a serious matter) must receive the sacrament of Reconciliation [confession] before coming to communion.

Those who cannot or do not want to receive Holy Communion may also approach the priest, but with their right hand on their shoulder as a sign that they ask for a personal blessing.

Durch die Beichte empfangen wir die Gnade der Vergebung unserer Sünden, die wir nach unserer Taufe bzw. nach der letzten Beichte begangen haben. Zur Beichte gehören eine gute Gewissenserforschung, die Reue über unsere Sünden, der Vorsatz, nicht mehr zu sündigen, das ehrliche Bekenntnis aller schweren Sünden und die Buße. Die Vergebung empfangen wir durch die sakramentale Absolution.

Regelmäßige Beichtgelegenheit besteht am Samstag um 17 Uhr bzw. 17.30 Uhr in der St. Marienkirche Oschersleben. Vor Ostern und Weihnachten gibt es besondere Beichtzeiten in vielen Kirchen. Jederzeit können Sie auch eine persönliche Beichtzeit mit einem der Priester (Pfarrer) vereinbaren.

Empfohlen sie die Lektüre der Predigtreihe über die Beichte.

Ein alter Grundsatz lautet: semel catholicus, semper catholicus, d.h.: einmal katholisch, immer katholisch. Das Prägemal der Taufe ist untilgbar. Die Kirche ist kein Verein, in den man ein- und austreten kann. Man kann sich jedoch von der Kirche lossagen und in Deutschland auch vor den staatlichen Behörden seinen „Austritt“ erklären. Die Kirche materiell zu unterstützen, ist ein allgemeines Kirchengebot. Die vom Staat eingezogene „Kirchensteuer“ ist jedoch eine deutsche Besonderheit.

Der Glaubensabfall, die Apostasie, ist eine schwere Sünde. Wer sich mit der Kirche wieder versöhnen möchte, kann sich dazu vertrauensvoll an seinen Pfarrer wenden. In einer kleinen Zeremonie bekennt man vor dem Pfarrer und zwei Zeugen seinen Glauben und erklärt auch durch eine Unterschrift seine Zugehörigkeit zur Kirche. Dann können das Sakrament der Beichte und somit auch andere Sakramente empfangen werde.

Bitte nehmen Sie rechtzeitig persönlichen Kontakt mit einem der Priester (Pfarrer) auf. Der Termin für die Hochzeit sollte erst danach festgelegt werden.

Die endgültige Entscheidung zur Eheschließung sollte die Frucht eines geistlichen Weges sein. Ihr Priester möchte Sie auf diesem Weg begleiten. Nach Möglichkeit sollten Sie an einem guten katholischen Ehevorbereitungsseminar teilnehmen.

Zuständig ist die Wohnsitzpfarrei des einen oder anderen katholischen Partners. Mit einem der zuständigen Priester wird auch das Brautprotokoll ausgefüllt. Sollten Sie die Ehevorbereitung nicht in Ihrer Taufpfarrei durchführen, so besorgen Sie sich bitte ein aktuelles Taufzeugnis.

Nur die Eheschließung mit einem getauften Partner ist ein Sakrament. Die Eheschließung mit einem ungetauften Partner bedarf einer besonderen bischöflichen Dispens.

Wenn Sie in einer außerhalb der zuständigen Pfarrei(en) gelegenen Kirche heiraten wollen oder wenn Sie ein nicht zuständiger Geistlicher trauen soll, so bedarf es hierfür schriftlicher Ermächtigungen.

Für kirchliche Eheschließungen ohne vorhergehende zivile Eheschließung kann u.U. eine bischöfliche Dispens erteilt werden.

Bei der kirchlichen Trauung kann nur sakrale Musik verwendet werden, da es sich um einen Gottesdienst handelt. Besonderer Blumenschmuck wird mit Sr. Josefa abgesprochen.

Die Verlobungszeit bedeutet, miteinander auf die Ehe zuzugehen, sich immer besser kennenzulernen und gemeinsam auf die Ehe vorzubereiten, jedoch noch nicht wie Mann und Frau zusammenzuleben. Zur Verlobung kann das Paar einen besonderen kirchlichen Segen erbitten.

Informieren Sie sich auch über die Natürliche Empfängnisregelung. (Hinweis: Die Einnahme oraler Kontrazeptiva (OK) ist – neben den bekannten unerwünschten Wirkungen wie z.B. Thromboembolien – mit weiteren, bislang wenig bekannten Risiken assoziiert: Selbstmorde und Suizidversuche. Dänische Wissenschaftler/innen haben in einer nationalen, prospektiven Kohortenstudie fast eine halbe Million Frauen (mittleres Alter  21 Jahre) durchschnittlich 8.3 Jahre lang nachverfolgt und herausgefunden, dass (verglichen mit Frauen, die noch nie OK eingenommen hatten), das Risiko eines Selbstmordes oder eines Suizidversuches deutlich erhöht war. Die Absolutzahlen: 6.999 erste Suizidversuche (Relatives Risiko 1.97 [95%-KI 1.85 – 2.10]); 71 Selbstmorde (RR 3.08 [95%-KI 1.34 – 7.08]). Wessel Skovlund C, Steinrud Mørch L, Vedel Kessing L, Lange T, Lidegaard O. Association of hormonal contraception with suicide attempts and suicides. Amer J Psychiatry 2017 (in press) doi: 10.1176/appi.ajp.2017.17060616)

Es ist ein guter Brauch, aus Anlaß eines Ehejubiläums Gott zu danken und sich neu unter seinen Segen zu stellen.

Wenden Sie sich rechtzeitig an einen der zuständigen Priester! Samstags nachmittags können aus Anlaß von Ehejubiläen nur Dankandachten, keine hl. Messen gefeiert werden. Nach der Predigt erfolgt ein besonderer Segen für das Jubelpaar.

Vergessen Sie nicht auch rechtzeitig einen Organisten anzusprechen bzw. den Priester darum zu bitten.

Nach den Worten Jesu ist die Ehe unauflöslich: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Mt 19,6) Eine gültige sakramentale Ehe kann auch vom Papst nicht aufgelöst werden.

Eine Ehe erfreut sich solange der Rechtsgunst und gilt als gültig geschlossen, bis ihre Nichtigkeit durch ein rechtsgültiges Urteil des zuständigen kirchlichen Ehegerichts erklärt wurde.

Wer begründeten Zweifel an der Gültigkeit seiner Ehe hat, kann sich vertrauensvoll an seinen zuständigen Pfarrer wenden. Ggfs. kann eine ungültige Ehe gültig gemacht werden.

Besteht nach einer zivilen Scheidung der Wunsch, erneut zu heiraten, ist dies in der katholischen Kirche nicht möglich, solange beide gültig verheiratete Partner noch leben.

Bestehen Zweifel an der Gültigkeit der ersten Ehe vor Gott, kann dies in einem kirchlichen Eheverfahren geklärt werden, an dessen Ende eventuell die Annullierung der Ehe steht, d.h. die offizielle Feststellung, daß diese Ehe von Beginn an ungültig war.

In all diesen Fragen können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Priester wenden, die Sie gern beraten.

Wenn Sie in sich die Frage spüren, ob Gott Sie zum geweihten Priestertum ruft, dann nehmen Sie diese Frage ehr ernst und gehen ihr im Gebet nach. Wenden Sie sich an einen Priester, von dem Sie den Eindruck haben, daß er seine Berufung froh und konsequent lebt. Lassen Sie sich auf dem Weg der Unterscheidung der Geister begleiten und beraten. Bemühen Sie sich um das tägliche Gebet, die regelmäßige Lektüre der Hl. Schrift und den Empfang der Sakramente.

Später kann über einen konkreten Weg der Priesterausbildung und der theologischen Ausbildung nachgedacht werden. Abitur ist wünschenswert, aber nicht unbedingt notwendig.

Die Berufung zu einem Leben der Nachfolge Christi in gottgeweihtem Gehorsam, in gottgeweihter Ehelosigkeit und in gottgeweihter Armut ist ein besonderes und großes Geschenk Gottes.

Es gibt in der Kirche viele verschiedene Orden, Ordensgemeinschaften und Säkularinstitute. Klöster und Gemeinschaften ermöglichen normalerweise mehrtägige oder mehrwöchentliche Besuche zum besseren Kennenlernen.

Wenn die Frage nach einer Ordensberufung in Ihnen aufsteigt, können Sie gern einen Priester vertrauensvoll ansprechen und gemeinsam überlegen, wie diese Frage vertieft und geklärt werden kann.

Wichtig ist, sich durch ein konsequentes Leben aus dem Glauben, durch Zeiten der Stille, regelmäßiges Gebet, Schriftlektüre und Empfang der Sakramente um eine Haltung der Offenheit für Gottes Ruf zu bemühen.

Sowohl um des seelsorglichen Gespräches willen oder auch zum Empfang der Sakramente (Beichte, Kommunion, Krankenölung) kommen wir zu Ihnen nach Haus. Scheuen Sie sich nicht, Kontakt auszunehmen (Pfarrer). In dringenden Fällen, dürfen Sie uns gern auch nachts anrufen.
  1. Versuchen Sie, immer auf den Tod vorbereitet zu sein. Ob ich einen guten Tod habe, ist wichtiger als die gute Beerdigung und spätere Grabpflege! Jeden Abend mein Leben in Gottes Hände zurücklegen.
  2. Empfangen Sie rechtzeitig die Sakramente (Beichte, Krankensalbung, Kommunion). Verzeihen Sie anderen und bitten Sie selber um Verzeihung! Schieben Sie Wichtiges nicht auf! Schnell kann es zu spät sein.
  3. Rufen Sie bei lebensbedrohlichen Krankheiten rechtzeitig den Priester.
  4. Sprechen Sie mit den Angehörigen rechtzeitig offen über Fragen des Sterbens, der Beerdigung, der Grabpflege usw.
  5. Denken Sie über eine Teilnahme an unserer Gebetsgemeinschaft St. Josef nach. (Informationen bei Pfr. Sperling)
  1. Lassen Sie möglichst den Sterbenden nicht allein, sondern wachen bei ihm (evtl. die Hand halten, Lippen befeuchten), beten Sie mit ihm bzw. für ihn (s. z.B. altes Gotteslob n. 79), sprechen Sie zu ihm. Sprechen Sie nie vor einem Sterbenden, auch wenn er nichts mehr zu hören scheint, über Erbschaft, Beerdigung o. Ä..
  2. Rufen Sie einen kath. Priester zum Sterbenden, notfalls auch nachts (Pfarrer). Bereiten Sie dazu möglichst eine weiße Tischdecke, Kerze, Kreuz, Weihwasser vor. Im Krankenhaus nachdrücklich darauf hinweisen, daß in Todesgefahr ein Priester gerufen werden soll.
  3. Nach Eintritt des Todes Gebet (altes Gotteslob 79,6).

Sie können sich in dieser besonderen Situation gern an uns wenden (Pfarrer). Folgende Hinweise können Ihnen helfen, an alles Wichtige zu denken:

 

  1. Nahe Verwandte und den Pfarrer über den Tod des Angehörigen informieren.
  2. Das Beerdigungsinstitut anrufen
  3. Den Beerdigungstermin sowohl mit dem Beerdigungsinstitut als auch mit dem Pfarrer absprechen. Dabei die Absprache mit den Verwandten nicht vergessen.
  4. Die Grabform bestimmen: Die Erdbestattung ist im allgemeinen der Feuerbestattung vorzuziehen.
    Wenn für die Grabpflege niemand aufkommen kann, besteht nach der Friedhofssatzung in Oschersleben die Möglichkeit zur Wahl eines Grabes in einer Erdgemeinschaftsanlage in einer weglosen Rasenfläche, bei welchem die Angehörigen bei der Bestattung anwesend sein können und ein Grabstein (oder Kreuz) gesetzt werden kann. (Ist auch für Urnen möglich.) Diese Möglichkeit ist einer „anonymen Bestattung“ eindeutig vorzuziehen!
  5. Bei der Todesanzeige auf christliche Symbolik (Kreuz) und Text achten. Z.B.: R.I.P.; „Gott, der Herr, nahm zu sich…“; „Unser himmlischer Vater rief heim…“; „Gestärkt mit den Sakramenten der Kirche entschlief unsere liebe Mutter…“. Keine unchristlichen Texte wie: „Du lebst in unseren Gedanken fort“.
  6. Mit dem Pfarrer den Termin des Requiems abstimmen. Normalerweise nehmen wir dafür eine der üblichen Wochentagsmessen. Dabei bedenken, ob und in welcher Weise kirchenferne Verwandte teilnehmen sollten.
  7. Evtl. mit Hilfe des Pfarrers einen Organisten für die Beerdigung suchen. Bei einer katholischen Beerdigung kann auf Lieder verzichtet werden. Konservenmusik (CD-Player) ist in der katholischen Liturgie nicht vorgesehen.
  8. Zur Vorbereitung der Beerdigung den beerdigenden Geistlichen um ein Gespräch bitten. Dafür auch wichtige Informationen über das Leben des Verstorbenen bereithalten. Die Ansprache bei der Beerdigung ist jedoch keine weltliche Trauerrede, sondern christliche Verkündigung.
  9. Eine gute Tradition ist das abendliche, gemeinsame Gebet für den Verstorbenen in den Tagen bis zur Beerdigung. Das Wichtigste, was wir für unsere Verstorbenen tun können, ist das Gebet. Das Gebet ist wichtiger als die Grabpflege. Die höchste Form des Gebetes ist die hl. Eucharistie.
Für einen Verstorbenen, einen Lebenden oder in einem bestimmten Anliegen kann man eine hl. Messe feiern lassen. Der Kalender mit den Meßintentionen für die hl. Messen in Oschersleben wird im Pfarrbüro geführt. Sie können sich auch direkt an einen der Priester wenden.

Bei Bezug einer Wohnung oder eines Hauses oder zu Beginn des neuen Jahres können Sie gern um eine Haussegnung bitten. Wenden Sie sich einfach an einen der Pfarrer.

In den Tagen um das Epiphaniefest (6. Januar) machen sich die Sternsinger auf den Weg und erbitten Gottes Segen für unsere Häuser. An die Türen werden die Buchstaben CMB geschrieben: Christus mansionem benedicat (Christus segne dieses Haus).

Auch Fahrzeuge, Ställe u.a. können gesegnet werden.

Vor einer großen  Reise können Sie den Reisesegen empfangen.

Der Männerchor probt freitags ab 19.30 (in der Sommerzeit ab 20 Uhr) im Vereinshaus. Jeder Interessierte kann Herrn Herbert Schneider, Herrn Matthias Lübbecke (97641) oder einen ihm bekannten Chorsänger ansprechen. Der gemischte Chor probt mittwochs ab 19.30 Uhr im Vereinshaus.