Überraschung:

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Die ökumenische Kirchensteuer kommt

Ostern 2018 wird in die Kirchengeschichte als ein besonderes Datum eingehen

 

(dpa, kl, 1. April 2018) Kardinal Reinhard Marx, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, und Heinrich Bedford-Strohm, Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche Deutschlands, haben für die Öffentlichkeit überraschend am Karsamstag auf einer gemeinsamen Pressekonferenz unter der Überschrift „Zusammen die Zukunft gestalten“ mitgeteilt, dass sie nun nach langen internen Expertengesprächen verbindlich vereinbaren konnten, dass ab dem 31.10.2018 die Kirchensteuer in Deutschland ökumenisch erhoben wird.

Die Gesamteinnahmen aus den Zahlungen der katholischen und protestantischen Kirchenmitglieder (etwa 12 Milliarden Euro jährlich) kommen in einen großen Ökumenischen Kirchensteuertopf, der von einer noch zu bildenden Gemeinsamen Berliner Kirchensteuersynode (BGKSS) verwaltet werden wird. Synodenmitglieder sind leitende Kirchenfunktionäre aller beteiligten Konfessionen sowie zu 51 % auch berufene Vertreter aus Politik und Gesellschaft. Geborenes Mitglied in der BGKSS sei der oder die jeweilige Bundesinnenminister/In., so Marx in seiner Stellungnahme. Damit werde der allgemeingesellschaftlichen Relevanz der Kirchen Rechnung getragen.

Bedford-Strohm betonte seine Freude darüber, dass ein Jahr nach dem Reformationsgedenken endlich die finanzielle Trennung der Konfessionen in Deutschland überwunden sei; man hoffe, dass dieser mutige Schritt weltweit zu ähnlichen Entscheidungen führe. Jedoch müsse man berücksichtigen, dass es je nach Nation gewisse Ungleichzeitigkeiten der ökumenischen Entwicklung gebe. So sei in Polen zwar die Evangelische Kirche schon für diesen Schritt bereit, es gebe aber auf katholischer Seite noch starke beharrende Kräfte. Auf alle Fälle gebe man hier ein Signal für die Zukunft, das weltweit von allen progressiven Kräften positiv aufgenommen werde.

In Anerkennung der Aussagen der päpstlichen Enzyklika „Laudato Si‘“ und in der „Sorge um das gemeinsame Haus, in dem wir alle ohne weltanschauliche, rassische oder religiöse Unterschiede zu Hause sind“, haben Kirchenmitglieder, egal in welcher konfessionellen Tradition sie bisher sozialisiert waren, auch die Möglichkeit, ihren Beitrag zur Finanzierung der Aufgaben ihrer kirchlichen Gemeinschaft auch direkt Organisationen wie Greenpeace, NABU oder BUND zukommen zu lassen.

Christ/Innen mit muslimischen (Ehe- oder Lebens)partner/Innen können in begründeten Einzelfällen, nach ihrem durch ein Beratungsgespräch mit ihrer/m Seelsorger/In oder ihrem Imam gebildeten Gewissensentscheidung den Kirchensteuerbeitrag auch an einen anerkannten deutschen Moscheeverein zahlen.